Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der revenue.rocks europe GmbH und ihren Auftraggebern. Sie gelten im kaufmännischen Verkehr für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien auch dann, wenn auf sie bei Vertragsschluss nicht nochmals gesondert hingewiesen worden ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die revenue.rocks europe GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1. Vertragsinhalt

1.1.Soweit sich die revenue.rocks europe GmbH zur Erbringung von Beratungsleistungen verpflichtet, wird deren Umfang ausschließlich durch einen schriftlich zu schließenden Beratervertrag bestimmt. Darin nicht ausdrücklich erwähnte Beratungsleistungen sind nur dann zu erbringen, wenn sich die revenue.rocks europe GmbH dazu durch gesonderte Erklärung ausdrücklich verpflichtet hat.

1.2.Soweit sich die revenue.rocks europe GmbH zur Erbringung von Projektdienstleistungen verpflichtet, ist ein Leistungserfolg nur dann und nur insoweit geschuldet, als dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.3.Soweit sich die revenue.rocks europe GmbH zur Erbringung von Fortbildungsleistungen verpflichtet, ist allein die Präsentation der vereinbarten Inhalte geschuldet.

1.4.Im Zweifel ist eine bei Vertragsschluss nicht schriftlich vereinbarte Leistung dann kein Vertragsbestandteil, wenn nicht ausdrücklich ihre zusätzliche Vergütung vereinbart ist.

1.5.Termine, insbesondere solche zur Fertigstellung oder Ausführung gelten nur dann als verbindlich und für die Vertragsdurchführung als wesentlich, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.

2. Leistungen

2.1.Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden durch Angestellte oder von der revenue.rocks europe GmbH beauftragten Dritten erbracht.

2.2.Werden Leistungen im Einverständnis mit dem Auftraggeber zur selbständigen Erbringung durch Dritte übertragen, haftet die revenue.rocks europe GmbH ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des Dritten und auch dies nur, wenn die revenue.rocks europe GmbH dafür ausdrücklich Gewähr übernommen hat. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem beauftragten Dritten bleiben unberührt.

2.3.Informationen, Unterlagen oder sonstige Gegenstände, die der Auftraggeber zum Zwecke der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellt hat, verwahrt die revenue.rocks europe GmbH mit der verkehrsüblichen Sorgfalt. Nach Vertragsbeendigung erfolgt die Rückgabe auf Anforderung des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeendigung zur Rückgabe aufgefordert, ist die revenue.rocks europe GmbH zur Löschung bzw. Vernichtung berechtigt.

3. Haftung

3.1.Die revenue.rocks europe GmbH haftet nur für Schäden, die auf einer eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3.2.Kann ein zwischen den Parteien vereinbarter Termin zur Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik, Unfall oder sonstigen von der revenue.rocks europe GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die revenue.rocks europe GmbH unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes berechtigt, die vereinbarte Leistung nachzuholen. Das gilt nicht, wenn dem Auftraggeber die Nachholung der Leistung ausnahmsweise unzumutbar ist.

3.3.Mängelanzeigen seitens des Auftraggebers sind unverzüglich nach Bereitstellung der Leistung durch die revenue.rocks europe GmbH anzumelden. Insbesondere für nach Freigabe und im Auftrag des Auftraggebers durchgeführte Handlungen seitens der revenue.rocks europe GmbH weisen wir auf die unverzüglich vorzunehmende Überprüfung dieser Maßnahme hin.

4. Honorare und Kosten

4.1.Die Honorarhöhe richtet sich nach der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Mindestens ist die ortsübliche Vergütung geschuldet. Im Zweifel ist jede Leistung zu vergüten, soweit die revenue.rocks europe GmbH nicht ausdrücklich auf eine Vergütung verzichtet hat.

4.2.Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto und gelten zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes.

4.3.Ist ein Pauschalpreis vereinbart, so sind damit alle planbaren Kosten umfasst. Reise-, Transport-, Portokosten und sonstige Auslagen werden jedoch gesondert berechnet, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.

5. Zahlungsbedingungen

5.1.Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

5.2.Die revenue.rocks europe GmbH ist berechtigt, dem Leistungsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen, wenn sich die vereinbarte Leistungsausführung über mehr als einen Monat erstreckt. Ist ein Zeithonorar vereinbart, ergibt sich die Höhe des Rechnungsabschlages aus der Anzahl der geleisteten Zeiteinheiten und dem dafür vereinbarten Honorar je Zeiteinheit. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, bestimmt sich der Abschlag entsprechend des Wertverhältnisses von erbrachter Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung.

5.3.Zahlt der Auftraggeber fällige Zwischenabrechnungen nicht, kann die revenue.rocks europe GmbH weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückhalten. Weitergehend Rechte bleiben unberührt.

5.4.Die revenue.rocks europe GmbH ist berechtigt, das Forderungsmanagement sowie eventuell anfallende Inkassomaßnahmen an Drittleister auszulagern. Ebenfalls stimmt der Auftraggeber zu, dass die revenue.rocks europe GmbH die ihr zustehenden Forderungen im Rahmen einer Factoringvereinbarung an einen Drittleister überträgt.

5.5.Abweichende Zahlungsbedingungenen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.

6. Stornierung

6.1.Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsschluss durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), behält die revenue.rocks europe GmbH Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen und Anrechnung etwaigen anderweitigen Erwerbs.

6.2.Sollte der Auftraggeber den Auftrag weniger als einen Monat vor Beginn der Ausführung stornieren, so schuldet er mindestens 50% des vereinbarten Auftragsvolumens. Erfolgt die Stornierung weniger als eine Woche vor Ausführungsbeginn, so schuldet er mindestens 75% des vereinbarten Honorars.

6.3.Reise-, Transport-, Portokosten und sonstige Auslagen, die zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstanden sind, hat der Auftraggeber daneben in voller Höhe zu tragen.

7. Schutz- und Nutzungsrechte

7.1.Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der revenue.rocks europe GmbH im Rahmen des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ausschließlich der revenue.rocks europe GmbH zu.

7.2.Der Auftraggeber erhält jedoch ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschließlich des zugehörigen Know-hows.

7.3.Der Auftraggeber darf Unterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse oder Teile davon sowie einzelne fachlicher Aussagen an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der revenue.rocks europe GmbH weitergeben.

7.4.Der revenue.rocks europe GmbH ist es gestattet, auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz hinzuweisen, wenn dem der Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen hat.

8. Geheimhaltung / Datenschutz

8.1.Die revenue.rocks europe GmbH ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

8.2.Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beteiligte Dritte darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

8.3.Die revenue.rocks europe GmbH ist berechtigt, ihm übermittelte personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

8.4.Der Auftraggeber leistet der revenue.rocks europe GmbH Gewähr dafür, dass die von ihm übermittelten (insbesondere personenbezogene) Daten von ihm rechtmäßig verarbeitet wurden und er zur Übermittlung an die revenue.rocks europe GmbH berechtigt ist.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der revenue.rocks europe GmbH. Die revenue.rocks europe GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Geschäftssitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

10. Wirksamkeit und Geltung dieser Geschäftsbedingungen

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der vorstehenden AGB im Ganzen. An die Stelle der unwirksamen Vorschrift soll eine angemessene Regelung treten, die rechtlich wirksam ist und die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht hätten.

Stand: Januar 2021